(GRS 215) Gasfreisetzung aus chemisch-toxischen Abfällen in Untertagedeponien

Sven Hagemann, Vijen Javeri et al.

Die Nutzung untertägiger Hohlräume für die Entsorgung von Reststoffen spielt in der deutschen Abfallwirtschaft eine wichtige Rolle. Abfällen, die oberirdisch nicht verwertet und wegen ihres Gefährdungspotentials nicht auf oberirdischen Deponien abgelagertwerden können, steht gemäß der TA Abfall (1991) nur noch die Entsorgung in Untertagedeponien (UTD) offen. Unter bestimmten Umständen, die die Bergversatzverordnung (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, 2002b) definiert1, ist zudem die als Verwertungeingestufte Verwendung von Abfällen als Versatz in untertägigen Hohlräumen möglich.Als Grundlage für die Errichtung und den Betrieb untertägiger Entsorgungseinrichtungen dienen standortbezogene Sicherheitsbeurteilungen, deren Aufgabe in der Analyse der Gefährdungsmöglichkeiten bei der Errichtung, beim Betrieb und in der Nachbetriebsphase besteht. Ein wichtiger Baustein dieser Analysen ist die Voraussage des langfristigen Verhaltens von chemisch-toxischen Abfällen unter regulären wie auch unter Störfallbedingungen. Hierbei steht vor allem die Frage der Mobilisierbarkeit der inden Abfällen vorhandenen Schadstoffe im Vordergrund. Ein Teilaspekt der untertägigen Abfallentsorgung hat bislang jedoch nur eine verhältnismäßig geringe Aufmerksamkeit gefunden: Die vom Abfall ausgehende Gasbildung.