
Strahlenschutz
Ionisierende Strahlung kann auf den Organismus eine schädliche Wirkung haben. Wichtigstes Ziel des Strahlenschutzes ist es deshalb, die Strahlenbelastung von Bevölkerung und Beschäftigten so gering wie möglich zu halten.
Unsere Aufgaben
Im Arbeitsfeld Strahlenschutz forschen und entwickeln wir zu einer weiten Spannbreite von Themen - vom Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken über den Einsatz radioaktiver Stoffe in Medizin bis hin zu radioökologischen Fragen. Neben der Forschung erstellen wir Sicherheitsanalysen und erarbeiten gutachterlichen Stellungnahmen für Bundes- und Länderbehörden. Schwerpunktthemen unserer Arbeit sind:
- Angewandter Strahlenschutz
- Notfallschutz
- Transporte radioaktiver Stoffe
- Radiologische Konsequenzenanalyse
- Umweltradioaktivität
- Anwendungsorientierte Grundlagenforschung.
Projekt-Highlights Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz sieht vor, dass der Bund für radiologische Notfälle Pläne zum Schutz der Bevölkerung ausarbeiten muss. Während ein allgemeiner, übergreifender Notfallplan die grundsätzlichen Regelungen zusammenfasst, sind in den besonderen Notfallplänen Regelungen für spezielle Bereiche des Lebens festgehalten. GRS-Fachleute unterstützen das Bundesumweltministerium derzeit dabei, diese besonderen Pläne zu erstellen.

In der Abteilung Strahlen- und Umweltschutz befassen sich Kolleginnen und Kollegen in einem Forschungsprojekt mit der Frage, mit welchen Analysemethoden sich am effektivsten radioaktive Verunreinigungen in Radiopharmaka nachweisen lassen.

Eine eindeutige Beschreibung der Strahlenbelastung für das Personal stellt in der interventionellen Radiologie eine große Herausforderung dar. Gründe dafür sind die Vielfalt und Vielzahl der Anwendungen, die unterschiedlichen Dauern sowie die Komplexität der Maßnahmen. Hinzu kommt, dass sich das medizinische Personal während der Eingriffe bewegt und verschiedene Körperteile und Organe unterschiedlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. Die GRS hat mit der Uniklinik Augsburg in einem Projekt die Datenlage hierzu verbessert.