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Unter Radioaktivität versteht man die Eigenschaft instabiler Atomkerne, sich spontan und ohne äußere Einwirkung in einen anderen Kern umzuwandeln. Bei dieser Umwandlung gibt der Atomkern ionisierende Strahlung ab.
Radioaktive Arten von Atomen werden Radionuklide genannt. Im Vergleich zu anderen Atomen sind sie instabil und zerfallen nach einer gewissen Zeit. Dabei wird Energie in Form von Strahlung freigesetzt.
Mit der Maßeinheit Sievert (Sv) wird die Wirkung von ionisierender Strahlung auf Organismen angegeben. In Sievert werden verschiedene Dosisgrößen angegeben, beispielsweise die Äquivalentdosis oder die effektive Dosis.
Der Begriff ‚Stilllegung‘ umfasst nach deutschem Atomgesetz alle Maßnahmen, die nach Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durchgeführt werden und dem Abbau einer kerntechnischen Anlage bis zum Erreichen des Stilllegungszieles dienen.
Mit dem Terminus „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“, abgekürzt SEWD, wird der Versuch beschrieben, radioaktive Stoffe zu entwenden bzw. eine Freisetzung radioaktiver Stoffe herbeizuführen.
Personen, die aus beruflichen Gründen in wechselnden Betrieben tätig werden, in denen sie ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, benötigen einen Strahlenpass.
In Untertagelaboren werden unter natürlichen Umgebungsbedingungen Experimente im Bereich Endlagerforschung durchgeführt.
In einer Weiterleitungsnachricht werden Erkenntnisse aus Ereignissen in in- oder ausländischen kerntechnischen Anlagen präsentiert, die sich auf (andere) deutsche Anlagen übertragen lassen.
Wirtsgesteine sind Gesteinsarten, die für ein Endlager für radioaktive Abfälle in Frage kommen. In Deutschland sind das Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein.
Zwischenlager dienen der vorübergehenden Lagerung radioaktiver Abfälle, bis ein entsprechendes Endlager zur Verfügung steht.